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Ansprüche bei Flugverspätung und Annullierung – Fluggastrechte

Machen Sie Ihre Ansprüche bei Flugverspätung geltend, Foto: © RainerSturm / PIXELIO

Machen Sie Ihre Ansprüche bei Flugverspätung geltend, Foto: © RainerSturm / PIXELIO

Die Urlaubsfreude ist schnell verflogen, wenn es zu Flugverspätungen kommt. Bei Verspätungen, Flugausfällen und Nichtbeförderung haben Sie einen Ausgleichsanspruch gegenüber der Fluglinie, den Sie aber geltend machen müssen. Was steht Ihnen als Flugreisender zu und wie machen Sie Ihre Ansprüche geltend? Selbst wenn Sie diesen Aufwand und Ärger scheuen, gibt es trotzdem bequeme Möglichkeiten, zu Ihrem Ausgleich für die Flugverspätung zu kommen.

Grundlage der Ansprüche

Bereits seit 2004 sind in der EU-Fluggastrechte-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates) die Ansprüche des Fluggastes gegen das Luftfahrtunternehmen geregelt. In den Fällen von Nichtbeförderung (z.B. Überbuchung), Annullierung oder einer größeren Verspätung stehen dem Fluggast Ausgleichsansprüche zu. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Linienflug, Charterflug oder Billigflug handelt. Auch eine Unterscheidung zwischen Geschäftsreise oder privater Flugreise wird nicht getroffen. Voraussetzung ist nur, dass die Flugreise

  • auf einem Flughafen in der EU angetreten wird oder
  • die Landung in der EU erfolgt und mit einem Luftfahrtunternehmen aus der EU, Island, Norwegen oder der Schweiz durchgeführt wird

Ansprüche bei Verspätung: Ausgleichszahlung und Versorgungsleistungen

Kommt es zu größeren Verspätungen, haben Passagiere Anspruch auf Versorgungsleistungen und Ausgleichszahlungen. Vorausgesetzt, Sie waren rechtzeitig am Check-In. Zusätzlich kann Schadenersatz für nachweislich entstandene Schäden gefordert werden.

Versorgungsleistungen durch die Fluggesellschaft
Wartezeit Entfernung Versorgungsleistung
ab 2 h bis 1500 km Kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax
ab 3 h 1500 – 3500 km Kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax
ab 4 h ab 3500 km Kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax
ab 5 h alle Flüge Rücktritt vom Beförderungsvertrag mit Rückerstattung des Flugpreises
Flug auf nächsten Tag verschoben alle Flüge Übernachtung im Hotel und Transfer

Ist die Flugverspätung größer als 3 Stunden, hat jede einzelne Person Anspruch auf eine Ausgleichszahlung durch die Airline. Allerdings muss die Airline selbst für die Verspätung verantwortlich sein. Die Ausgleichszahlung ist abhängig von der Flugentfernung.

Ausgleichszahlung durch die Fluggesellschaft
Entfernung Ausgleichszahlung pro Passagier
< 1.500 km 250 Euro
1.500 – 3.500 km 400 Euro
> 3.500 km 600 Euro

Ansprüche bei Nichtbeförderung

Verweigert die Fluglinie beispielsweise wegen Überbuchung die Beförderung, können Sie wahlweise folgende Ansprüche gegen die Fluglinie geltend machen:

  • Erstattung des Ticketpreises
  • frühestmöglicher kostenloser Rückflug zum Abflugort
  • frühestmögliche Beförderung zum Zielort
  • Beförderung zum Zielort zum Wunschtermin, sofern Plätze frei sind

Zusätzlich steht Ihnen noch eine Ausgleichszahlung zu, wie im Absatz über Verspätung beschrieben. Die Ausgleichszahlung kann sich allerdings halbieren, wenn die Fluglinie einen Alternativflug zum gleichen Ziel anbietet, wenn dieser je nach Entfernung zwischen 2 – 4 Stunden später ankommt.

Ansprüche bei Annullierung

Wird Ihr Flug annulliert, haben Sie wahlweise Anspruch auf:

  • Erstattung des Ticketpreises
  • kostenlosen Rückflug zum Abflugort
  • anderweitige Beförderung zum Zielort
  • kostenlose Versorgung und, falls erforderlich, eine Hotelübernachtung

Zusätzlich steht Ihnen noch eine Ausgleichszahlung zu, wie im Absatz über Verspätung beschrieben. Die Ausgleichszahlung kann sich allerdings halbieren, wenn die Fluglinie einen Alternativflug zum gleichen Ziel anbietet, wenn dieser je nach Entfernung zwischen 2 – 4 Stunden später ankommt.

Eine Entschädigung steht Ihnen nicht zu, wenn

  • die Airline 2 Wochen vor dem geplanten Abflugdatum über die Annullierung informiert hat
  • der Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände annulliert wurde, z.B. wegen schlechten Wetters
  • die Airline einen alternativen Flug für die gleiche Route anbietet, der in einem ähnlichen Zeitraum stattfindet

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Außergewöhnliche Umstände

Beim Eintreten von außergewöhnlichen Umständen muss die Airline laut EU-Verordnung keine Entschädigungsleistungen tätigen. Dazu gehören unter anderem Sicherheitsrisiken, Wetterbedingungen, unerwartete Flugsicherheitsmängel und Streiks. Die Klärung von außergewöhnlichen Details ist oft Gegenstand von Gerichtsverfahren. In vielen Urteilen können Sie die Auslegung der außergewöhnlichen Umstände bei Bedarf nachlesen.

Ansprüche geltend machen

Ihre Ansprüche an die Fluglinie können Sie auf drei verschiedenen Wegen geltend machen. Die erste Möglichkeit hat den Vorteil, dass sie kostenlos und die Entschädigung ohne Abzüge ist.

  • Möglichkeit 1: Zunächst können Sie die Fluggesellschaft schriftlich unter Fristsetzung zur Zahlung auffordern. Dazu können Sie beispielsweise den ADAC-Musterbrief verwenden.
    Hat der Schriftwechsel nicht den gewünschten Erfolg, können Privatpersonen als nächstes die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SOEP) einschalten. Dies ist aber nur möglich, wenn zuerst die Airline angeschrieben wurde. Beachten Sie: Der Schiedsspruch der Schlichtungsstelle ist weder für Sie, noch für die Fluglinie verbindlich. Hat sich eine Airline nicht der privatrechtlich organisierten Schlichtung angeschlossen, hilft die behördliche Schlichtungsstelle beim Bundesamt für Justiz weiter.

Möchten Sie den Aufwand für den Schriftwechsel vermeiden, oder blieb die Schlichtung erfolglos, können Sie die beiden weiteren Möglichkeiten nutzen:

  • Möglichkeit 2: Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt, der Ihre Ansprüche geltend macht. Hier müssen Sie das Prozesskostenrisiko beachten. Sofern Sie keine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen können, müssen Sie bei einer Niederlage vor Gericht die Kosten für den eigenen Anwalt, die Gegenpartei und das Gericht tragen.
  • Möglichkeit 3: Schalten Sie einen privaten Inkassodienst ein, der die Abwicklung übernimmt. Dieser übernimmt in der Regel die Kosten für eine Klage, falls diese scheitert. Dafür nehmen die Inkassodienste i.d.R. 20 – 30 % Provision zzgl. MwSt. im Erfolgsfall. Bekannte Inkassodienste sind beispielsweise fairplane.de, flugrecht.de oder flightright.de.
    Die Nutzung der Inkassodienste ist recht einfach. Sie müssen auf der Webseite nur die Flugnummer und das Flugdatum eingeben. Danach werden Ihnen gleich die Ansprüche errechnet.

Unterstützung durch App

Die EU-Kommission hat eine App für Smartphones veröffentlicht, die alle wichtigen Informationen zu den Passagierrechten enthält. Damit haben Sie auf dem Flughafen eine schnelle Hilfe zu Ihren Fluggastrechten zur Hand. Die App enthält neben den Fluggastrechten mittlerweile auch Informationen zu den Rechten bei Bahnreisen, Busreisen und Schiffsverkehr.

Informationen zu Reiserecht und Reisemängeln

Beachten Sie auch weitere interessante Informationen des Berufsverbands der Rechtsjournalisten e.V. zu Reiserecht und Reisemängeln:

Sonne, Strand und Meer – oder doch nicht? Wir vom Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. wissen, wie ärgerlich es ist, wenn Flugverspätungen, Umbuchungen durch Reiseveranstalter oder sonstige Reisemängel dem lang ersehnten Traumurlaub einen Strich durch die Rechnung machen. Doch auch Urlauber können Ihre Ansprüche durchsetzen. Daher haben wir unsere umfangreiche Ratgeberseite zum Thema “Reiserecht und Reisemängel: Was ist Ihr Recht beim Urlaub?” veröffentlicht. Hier werden u.a. die folgenden Aspekte durchleuchtet:

  • Reisemängel & Reisepreisminderung

  • Reiserecht: Entgangene Urlaubsfreude durch Mängel

  • Schimmel, Ungeziefer oder Baulärm im Hotel uvm.

Unseren kostenfreien Ratgeber finden Sie unter https://www.anwalt.org/reiserecht/.

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