Freistellungsauftrag 2016

Sparer können mit einem Freistellungsauftrag bei einer Bank oder Sparkasse verhindern, dass von Kapitalerträgen Steuern abgezogen werden. Allerdings sollten Kapitalanleger bis Ende 2015 noch schnell bestehende Freistellungsaufträge prüfen, ob die persönliche Steuer-Identifikationsnummer (kurz: Steuer-ID) angegeben wurde. Sonst droht ab 2016 der Abzug von Steuern. Ab 2016 berücksichtigen Banken, Sparkassen, Bausparkasse und Fondsgesellschaften keinen Freistellungsauftrag, wenn die Steuer-ID fehlt. Dann werden von Zinsen, Dividenden, Kursgewinnen und anderen Kapitalerträgen 25 Prozent Abgeltungssteuer, 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und evtl. die Kirchensteuer abgezogen. Im Freistellungsauftrag kann der Sparerpauschbetrag bei Alleinstehenden in Höhe von 801 Euro und bei Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern in Höhe von 1.602 Euro pro Jahr geltend gemacht werden.

Steuerabzug verhindern

Fehlt bei Ihrem Finanzdienstleister die Steuer-Identifikationsnummer, können Sie diese noch nachmelden oder Sie stellen einen neuen Freistellungsauftrag. Bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern müssen die Steuer-IDs beider Partner erfasst sein.

Steuer-ID ermitteln

Die Steuer-ID wurde im Jahr 2008 eingeführt. Hierzu haben Sie einen Brief vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erhalten. Falls Sie diesen Brief nicht mehr zur Hand haben, finden Sie die elfstellige Steuer-ID auch auf dem letzten Steuerbescheid vom Finanzamt oder auf der Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers. Alternativ können Sie die Steuer-ID auch beim BZSt anfordern. Die Steuer-ID ist personenbezogen und lebenslang gültig. 

Abgeltungssteuer in 2016 zu viel bezahlt

Wenn Sie nicht mehr rechtzeitig einen gültigen Freistellungsauftrag einreichen konnten und Ihnen bereits Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und evtl. die Kirchensteuer abgezogen wurden, können Sie zu viel gezahlte Steuern zurückholen. Tragen Sie dazu die Beträge im nächsten Jahr in die Anlage KAP der Einkommensteuererklärung ein. Sofern Sie die Pauschbeträge nicht überschritten haben, erhalten Sie die Gelder zurück.

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