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Privathaftpflichtversicherung – Schadenshaftung von minderjährigen Kindern

Ein Schaden am fremden Auto kann schnell teuer werden. Eine Privathaftpflichtversicherung bietet Schutz für die Familie, Foto: © Jörg Siebauer / pixelio.de

Ein Schaden am fremden Auto kann schnell teuer werden. Eine Privathaftpflichtversicherung bietet Schutz für die Familie, Foto: © Jörg Siebauer / pixelio.de

Anders als die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gewöhnliche Haftpflichtversicherung gesetzlich nicht vorgeschrieben. Trotzdem entscheiden sich gerade Familien mit Kindern für eine Privathaftpflichtversicherung. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab.

Haftung bei deliktunfähigen Kindern

Üblicherweise wird die ganze Familie in diese Haftpflichtversicherung eingeschlossen. Im Familientarif sind Kinder zusammen mit den Eltern mitversichert. Problematisch ist das bei Kindern unter sieben Jahren (im Verkehr bis zehn Jahren). Nach § 832 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind sie deliktunfähig. Ein Geschädigter kann hier nur Schadenersatzansprüche der Haftpflichtversicherung der Eltern des Kindes geltend machen, wenn eine Aufsichtspflichtverletzung nachweisbar ist.

Wurden in den Familientarif deliktunfähige Kinder nicht ausdrücklich aufgenommen, prüft die private Haftpflichtversicherung zunächst, ob eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt. Ist das nicht der Fall, muss der Versicherer nicht für den Schaden aufkommen. Die Eltern allerdings auch nicht. Das heißt, der Geschädigte bleibt auf dem Schaden sitzen. Einige Versicherer verlangen einen Zusatzbeitrag für deliktunfähige Kinder, andere bieten Tarife an, in denen diese Kinder beitragsfrei mitversichert sind. Manche Versicherungsanbieter sind kulant bei Sachschäden bis zu einer gewissen Höhe und übernehmen diese auch, wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde.

Bei Kindern zwischen zehn und achtzehn Jahren besteht nur eine eingeschränkte Deliktfähigkeit. Das heißt, die Haftpflichtversicherung prüft, ob das Kind sich seiner Verantwortlichkeit bewusst war und die für den Schaden erforderliche Einsicht besaß.

Die private Haftpflichtversicherung zahlt nur bei Aufsichtspflichtverletzung

Die Aufsichtspflicht ist erfüllt, wenn Eltern oder Personen, denen die Aufsichtspflicht übertragen wurde (z. B. Tagesmutter), ein Kind so betreuen, dass es sich und Dritten keinen Schaden zufügt bzw. durch Dritte keinen Schaden erleidet. Die Betreuung erfolgt entsprechend dem geistigen und körperlichen Entwicklungsstand sowie Alter, Eigenschaften und Erfahrungsschatz des Kindes.

Weiterhin heißt es in § 832 Abs. 1 Satz 2 BGB: „Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er [der Aufsichtsberechtigte] seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde.“

Beispiel: In einem Kindergarten werfen zwei Fünfjährige Steine über den Zaun auf ein Auto. Die Beaufsichtigung der Kinder erfolgte aus einiger Entfernung, außerdem wurden die Kinder regelmäßig belehrt, keine Gegenstände über den Zaun zu werfen. Keines der Kinder zeigte zuvor Verhaltensauffälligkeiten. In einem ähnlichen Fall wies das Amtsgericht München die Schadenersatzforderungen des Geschädigten Kfz-Besitzers ab. Eine ständige Überwachung sei bei den Fünfjährigen nicht mehr notwendig gewesen. Das Gericht sah hier keine Aufsichtspflichtverletzung (Urteil, Az. 133 C 20101/15).

Mehr zu den verschiedenen Optionen und gesetzlichen Bedingungen einer Haftpflichtversicherung können Sie hier nachlesen: Haftpflichtversicherung auf anwalt.org.

Der vorherige Text wurde freundlicherweise vom Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. zur Verfügung gestellt.

Viele Familien wählen mittlerweile eine Privathaftpflichtversicherung, die auch Schäden deliktunfähiger Kinder miteinschließt. Dadurch Vermeiden sie z.B. den Ärger mit dem Nachbarn, falls die Versicherung im Normalfall nicht zahlt, weil das Kind deliktunfähig ist.

Mit dem folgenden Vergleichsrechner können Sie unverbindlich Tarife von Privathaftpflichtversicherungen prüfen. Möglicherweise ist ein neuer Vertrag mit Versicherung deliktunfähiger Kinder günstiger, als Ihr bisheriger Versicherungsvertrag.

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