100 EUR Zuschuss erstmals zum Schuljahresbeginn

Erstmals erhalten Kinder von Hartz-IV-Empfängern 100 EUR zum 1. August 2009 als sogenanntes Schulstarterpaket. Das Geld ist für den Kauf von Schulranzen, Büchern oder Schreibutensilien gedacht. Das Geld wird einmal jährlich zum Schuljahresbeginn ohne besonderen Antrag bezahlt. Es wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.

Anspruch auf das Geld haben bedürftige Schüler bis zur 13. Klasse. Die Auszahlung der Leistung erfolgt zusammen mit dem ALG II bzw. zusammen mit dem Kinderzuschlag. Die Förderung gibt es pro Kind und für jedes Schuljahr.

Update: Im Jahr 2011 ist das Bildungspaket in Kraft getreten. Die Leistungen des Schulstarterpaketes werden nun im Rahmen des Bildungspaketes gezahlt. Es wird nun eine Zahlung in Höhe von 70 EUR im August und eine Zahlung in Höhe von 30 EUR im Februar des Schuljahres geleistet.

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