Betreuungskosten für Kinder absetzen

Die Steuererklärung wird bei Betreuungskosten einfacher

Die Steuererklärung wird bei Betreuungskosten einfacher, Foto: © Dieter Schütz / PIXELIO

Betreuungskosten sind Aufwendungen, die Eltern für die Betreuung ihrer Kinder haben. Ab dem Jahr 2012 werden Betreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren generell als Sonderausgaben in der Steuererklärung angegeben. Zwei Drittel der Betreuungskosten, maximal 4.000 Euro pro Jahr und Kind, werden steuerlich berücksichtigt.

Für behinderte Kinder besteht keine Altersbegrenzung. Da nun auf den Nachweis der persönlichen Voraussetzungen verzichtet wird, können alle Eltern die Betreuungskosten als Sonderausgaben im Rahmen der steuerlichen Höchstbeträge ansetzen.

In den Vorjahren musste für die steuerliche Berücksichtigung der Betreuungskosten nach Anspruchsvoraussetzung unterschieden werden:

  • Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben bei Erwerbstätigkeit der Eltern
  • Sonderausgaben bei Ausbildung, Krankheit oder Behinderung des Erziehenden
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen, wenn das Kind durch eine fremde Person im eigenen Haushalt betreut wird
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