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Hausratversicherung

Die Hausratversicherung ersetzt im Schadensfall Ihr bewegliches Eigentum. Dazu zählen zum Beispiel Haushaltselektronik, Möbel, Kleidung, Fahrräder, Wertsachen aller Art und Bargeld. Der Hausrat von in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen, also Ehegatte oder Kinder, ist mitversichert. Sind Kinder im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums auswärtig untergebracht, sind dortige Gegenstände bis zum Ende der Ausbildung ebenfalls mitversichert.

Wird der Hausrat zerstört, beschädigt oder kommt er abhanden, leistet die Hausratversicherung, wenn dies durch eine der im Basistarif versicherten Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub oder Vandalismus passiert. Mit der Vereinbarung von Zusatzoptionen kann die Versicherungsleistung bei einfachen Fahrraddiebstahl, Elementarschäden oder Glasbruch einbezogen werden.

Versichert ist der Hausrat in der Wohnung, die im Versicherungsschein genannt ist. Ebenso wie Gegenstände in Nebengebäuden auf demselben Grundstück und in der Nähe befindlichen Garagen. Bei Mehrfamilienhäusern zählen auch gemeinschaftlich genutzte Räume, wie Fahrrad- oder Waschkeller dazu. Durch die sogenannte Außenversicherung sind Gegenstände, die sich vorübergehend bis zu drei Monaten in einer Ferienwohnung befinden, mitversichert.

Eine Hausratversicherung ist dann sinnvoll, wenn der mögliche Schaden nicht mehr durch das monatliche Einkommen bezahlt werden kann. Eine leistungsstarke Hausratversicherung erstattet im Rahmen der vertraglichen Deckungssumme die Schäden in Form einer Neuwertentschädigung. Dadurch können Sie die beschädigten oder verlorenen Gegenstände wieder zum Neupreis kaufen.

Mit dem folgenden Vergleichsrechnerⓘ können Sie ein individuelles Angebot für eine Hausratversicherung berechnen:

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