Pfändungsfreigrenzen angehoben

Erhöhung der Pfändungsfreigrenze

Erhöhung der Pfändungsfreigrenze, Foto: © Thorben Wengert / pixelio.de

Für Pfändungen von Arbeitseinkommen gelten seit dem 1. Juli 2011 neue Freigrenzen. Wenn das Nettoeinkommen bei Alleinstehenden unter 1.028,90 Euro liegt, können keine Beträge mehr gepfändet werden. Ist der Schuldner für weitere Personen unterhaltspflichtig, gelten höhere Freigrenzen.

Auf einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) führt die Anhebung der Pfändungsfreigrenze gleichfalls zu einer Anhebung des Sockelpfändungsschutzes.

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