Weniger Elterngeld durch Elternzeit

Verfassungsgericht urteilt zur Berechnung von Elterngeld

Verfassungsgericht urteilt zur Berechnung von Elterngeld, Foto: © Thorben Wengert / pixelio.de

Das Elterngeld wird aus dem Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt berechnet. War die Mutter in dieser Zeit in unbezahlter Elternzeit und hatte kein Einkommen, wird dieser Zeitraum bei der Berechnung von Elterngeld mit betrachtet, urteilte das Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR 271/09).

Eine Mutter wollte durch die Klage erreichen, dass nach der Geburt des vierten Kindes im Jahr 2007, das Einkommen aus dem Jahr 2000 als Berechnungsgrundlage für das Elterngeld dient. Nach der Geburt des dritten Kindes war sie in Elternzeit und hatte kein Einkommen.

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