Pflegereform 2015

Die Reform der Pflegeversicherung wurde am 17.10.2014 vom Bundestag beschlossen. Ab Januar 2015 gibt es bessere Leistungen für Pflegebedürftige, wenn der Bundesrat voraussichtlich zustimmt.  Wesentliche Verbesserungen sind

  • Beträge für Pflegegeld und Sachleistungen steigen um vier Prozent
  • Bessere Kombination von Kurzzeit- und Verhinderungspflege für zuhause Gepflegte
  • Pflegesachleistung kann für Hilfe im Haushalt oder Alltagsbegleitung eingesetzt werden
  • Anzahl der Betreuungskräfte in den Pflegeheimen soll von 25.000 auf bis zu 45.000 steigen
  • Behindertengerechter Umbau wird mit bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme bezuschusst
  • Lohnersatzzahlung für bis zu zehn Tage bezahlte Freistellung vom Beruf für Pflegeleistung
  • Neuer Vorsorgefonds zur Abfederung der Kosten für die kommenden geburtenstarken Jahrgänge

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird allerdings ab Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte steigen. Er beträgt dann 2,35 Prozent. Für kinderlose Pflegeversicherte steigt der Beitragssatz auf 2,6 Prozent. Ab 2017 wird der Beitragssatz nochmals um je 0,2 Prozentpunkte angehoben. 

Die Leistungen der Pflegeversicherung ab 2015

In der folgenden Übersicht finden Sie die Leistungen der Pflegeversicherung pro Monat ab Januar 2015.

Leistungen der Pflegekasse
Leistung   Pflegestufe 0 Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3
Pflegegeld ohne Demenz   244 € 458 € 728 €
mit Demenz 123 € 316 € 545 € 728 €
Pflegesachleistungen ohne Demenz   468 € 1.144 € 1.612 €
mit Demenz 231 € 689 € 1.298 € 1.612 €
Pflege im Heim     1.064 € 1.330 € 1.612 €

Bitte beachten Sie auch die Änderungen für die Pflegeversicherung ab 2017.

Veröffentlicht am in der Kategorie Finanzen.
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