Reisepass für Kinder wird Pflicht

Urlaub im Ausland: Ausweispflicht für Kinder ab 26. Juni

Urlaub im Ausland: Ausweispflicht für Kinder ab 26. Juni, Foto: © stromie / PIXELIO

Wer seinen Sommerurlaub mit Kindern unter 12 Jahren im Ausland verbringen möchte, muss jetzt rechtzeitig einen Ausweis beantragen. Ab dem 26. Juni 2012 benötigt jedes Kind laut einer EU-Passverordnung ein eigenes Reisedokument. Bisher konnten Kinder im Reisepass der Eltern eingetragen werden, dieser Eintrag ist ab dem 26. Juni nicht mehr gültig. Kinderreisepass, Reisepass oder ein Personalausweis zählen als gültiges Reisedokument. Welches Dokument benötigt wird, ist abhängig vom gewählten Reiseziel.  

Pass beantragen

Die Dokumente können beide Elternteile bei der zuständigen Meldebehörde beantragen. Liegt die schriftliche Zustimmung eines Sorgeberechtigten vor, reicht ein Elternteil für die Beantragung. Für einen Kinderreisepass benötigen Sie die Geburtsurkunde und ein Passbild, selbst wenn es sich um einen Säugling handelt. Das Foto muss dem Passformat 45 x 35 mm entsprechen und biometrisch sein: Das bedeutet einen neutralen Gesichtsausdruck mit geschlossenem Mund. Bei Säuglingen und Kleinkindern sind die Anforderungen jedoch nicht ganz so streng.

Denken Sie rechtzeitig vor der Urlaubsreise an die Beantragung der Reisedokumente. Reisepass oder Personalausweis werden bei der Bundesdruckerei hergestellt und benötigen ca. 4 Wochen Vorlaufzeit. Nur der Kinderreisepass kann sofort bei der Meldebehörde ausgestellt werden.  

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Kosten und Gültigkeit

Ein Kinderreisepass kostet 13 Euro und ist  sechs Jahre gültig, längstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr. Bis zu diesem Alter kann er auch verlängert und mit einem neuen, aktuelleren Passbild versehen werden. Die Verlängerung kostet 6 Euro. Kinder ab 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass oder Personalausweis, um sich im Ausland auszuweisen. Ein Personalausweis kostet 22,80 Euro, ein Reisepass 37,50 Euro.

Veröffentlicht am in der Kategorie Familie.
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