Baby und Behörde

Viel zu tun für Papa

Viel zu tun für Papa, Foto: © A. Rathgeber / pixelio.de

Formalitäten zu erledigen ist zwar unangenehm, aber nach der Geburt des neuen Erdenbürgers unbedingt notwendig. Dies geht aber relativ schnell, wenn Sie gut vorbereitet sind und wissen was zu tun ist. Folgende Formalitäten müssen Sie erledigen:

Standesamt-Anmeldung

Das Kind muss innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt angemeldet werden. Dies kann häufig bereits im Krankenhaus erledigt werden. Ist dies nicht möglich, muss die Anmeldung beim Standesamt des Geburtsortes erfolgen. Bei der Anmeldung des Babys wird der Vorname und der Familienname festgelegt.

Für die Anmeldung benötigen Sie:

  • Personalausweise
  • Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (Ehepaare)
  • Abstammungsurkunden (nicht verheiratete Paare)
  • Geburtsbescheinigung der Klinik oder der Hebamme
  • Vaterschaftsanerkennung, falls erfolgt (nicht verheiratete Paare)

Nach einigen Tagen erhalten Sie dann die gebührenfreien Geburtsbescheinigungen für Kindergeld, Erziehungsgeld, Mutterschaftshilfe und für religiöse Zwecke (Taufe) sowie weitere evtl. benötigte gebührenpflichtige Abstammungsurkunden.

Mutterschaftsgeld anfordern

Den Anteil vom Mutterschaftsgeld, der nach der Entbindung gezahlt wird, erhalten Sie, wenn Sie die Geburtsbescheinigung der Krankenkasse oder dem Bundesversicherungsamt nachreichen. Um Verzögerungen bei der Auszahlung zu vermeiden, sollten Sie schnell handeln.

Kindergeld beantragen

Der Kindergeldantrag muss schriftlich bei der zuständigen Familienkasse gestellt werden. Auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit ist das Ortsverzeichnis Ihrer zuständigen Familienkasse zu finden. Für Angehörige des Öffentlichen Dienstes und Empfänger von Versorgungsbezügen ist für die Kindergeldzahlung die mit der Bezügefestsetzung befasste Stelle des Dienstherrn zuständig.

Die Formulare der Familienkasse können auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit ausgefüllt und heruntergeladen werden. Für das erste Kind wird das Antragsformular KG91 verwendet. Bei Geburt von weiteren Kindern kann das verkürzte Formular KG 1k genutzt werden.

Da das Kindergeld rückwirkend höchstens bis zu sechs Monate nachgezahlt wird, sollten Sie den Antrag frühzeitig stellen. Dazu benötigen Sie nur das ausgefüllte Formular und die für die Familienkasse vorgesehene Geburtsurkunde des Kindes.

Antrag auf Elterngeld

Das Elterngeld wird bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt. Das Bundesministerium für Familie hält eine Übersicht der Elterngeldstellen bereit. Das Elterngeld muss schriftlich beantragt werden. Dies sollte baldmöglichst geschehen, da das Elterngeld rückwirkend nur bis zu 3 Monate nach Beantragung gezahlt wird. Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Antragstellung:

  • Antrag auf Elterngeld
  • Geburtsurkunde des Kindes für Elterngeld
  • Gehaltsbescheinigungen oder Einkommenserklärung
  • Bescheinigung der Krankenkasse über die Mutterschaftsgeldzahlung
  • Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach der Entbindung

Krankenversicherung

Innerhalb von acht Wochen muss das Baby bei der Krankenkasse angemeldet werden. Die Krankenversicherung erfolgt im Rahmen der Familienversicherung, wenn beide Partner in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Ist ein Elternteil in einer privaten Krankenversicherung und erzielt das höhere Einkommen, muss das Neugeborene kostenpflichtig in der privaten Krankenversicherung angemeldet werden. Die Anmeldeformulare erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. Zur Anmeldung benötigen Sie eine Kopie der Geburtsurkunde.

Lohnsteuerkarte ändern

Bei ihrem Finanzamt können Sie sich einen Kinderfreibetrag eintragen lassen. Seit 2012 gibt es keine Lohnsteuerkarte auf Papier mehr. Stattdessen werden die Lohnsteuerabzugsmerkmale in einer Datenbank gespeichert. Durch den Freibetrag zieht der Arbeitgeber weniger Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag vom Gehalt ab. Sie erhalten dadurch ein höheres Nettogehalt ausbezahlt. Deshalb sollten Sie baldmöglichst zum Finanzamt gehen.

Mitnehmen müssen Sie einen gültigen Personalausweis und eine Kopie der Geburtsurkunde. Zusätzlich benötigen sie noch Ihre Identifikationsnummer, die Sie beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn erfragen können.

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Elternzeit beantragen

Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber angemeldet werden. Soll die Elternzeit direkt nach Ende der achtwöchigen Mutterschutzzeit beginnen, müssen Sie spätestens eine Woche nach der Geburt Ihren Arbeitgeber schriftlich informieren.

Vaterschaftsanerkennung

Bei Paaren, die nicht miteinander verheiratet sind, kann das Standesamt die Anerkennung der Vaterschaft beurkunden. Dies kann auch schon vor der Geburt erfolgen. Zur Vaterschaftsanerkennung ist die Zustimmung der Mutter erforderlich. Dazu müssen beide Partner beim Standesamt erscheinen. Zur Vaterschaftsanerkennung benötigen Sie die Personalausweise und eine Abstammungsurkunde des Vaters.

Riester-Zulagenantrag ändern

Wenn Sie einen Vertrag über eine Riester-Rente haben, erhalten Sie für jedes neu geborene Kind seit dem Jahr 2008 eine jährliche Zulage in Höhe von 300 Euro. Dies müssen Sie dem Unternehmen mitteilen, bei dem Sie den Sparvertrag abgeschlossen haben.

Kinderzuschlag

Eltern haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf einen Kinderzuschlag. Nähere Informationen sind auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit zu finden. Der Kinderzuschlag ist ausschließlich bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen.

Begrüßungsgeld für Neugeborene

Einige familienfreundliche Städte und Gemeinden zahlen für Neugeborene ein Begrüßungsgeld. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

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