Solaranlage neu registrieren

Aktuell freuen sich die Besitzer von Solaranlagen über die vielen Sonnenstunden. Die dadurch entstehende hohe Stromproduktion führt zu steigenden Einnahmen durch die Stromeinspeisung. Was viele langjährige Solaranlagenbesitzer nicht wissen ist, dass sie innerhalb bestimmter Fristen die Solaranlage neu registrieren müssen. Sonst entfällt der Anspruch auf Zahlung der Einspeisevergütung nach dem EEG.

Neuregistrierung der Solaranlage - wichtig für langjährige Besitzer von Solaranlagen, Foto: © Armin Pfannes / pixelio.de

Neuregistrierung der Solaranlage – wichtig für langjährige Besitzer von Solaranlagen, Foto: © Armin Pfannes / pixelio.de

Rund 1,7 Millionen Besitzer von bereits installierten Solaranlagen sind von der Pflicht zur Neuregistrierung betroffen. Dazu stellt die Bundesnetzagentur das Marktstammdatenregister online zur Verfügung. Das Verzeichnis löst das bisherige Anlagenregister und Photovoltaik-Meldeportal ab.

Was muss registriert werden

Alle Teilnehmer des Strom- und Gasmarkts müssen sich selbst und ihre Anlagen im Marktstammdatenregister registrieren. Meldepflichtig sind Solaranlagen, KWK-Anlagen, ortsfeste Batteriespeicher, Notstromaggregate, Windenergieanlagen oder konventionelle Kraftwerke. Die Registrierung erfolgt in drei Schritten:

  1. Anlegen als Benutzer mit Einrichtung eines Benutzerkontos
  2. Eintragen als Anlagenbetreiber mit Angabe der persönlichen Daten
  3. Erfassen der Anlage mit den technischen Daten

Meldefristen

Für Bestandsanlagen gilt grundsätzlich eine zweijährige Übergangsfrist zur Neuregistrierung. Diese Frist begann mit dem Start des Marktstammdatenregister-Webportals am 31.1.2019. Neuanlagen müssen nach der Inbetriebnahme innerhalb eines Monats neu registriert werden.

Werden die Fristen für die Registrierung versäumt, kann es zu Schwierigkeiten bei Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz an den Solaranlagenbetreiber kommen. Es entfällt dann der Anspruch auf eine Auszahlung durch den Netzbetreiber.

Informationen zum Marktstammdatenregister

Das zentrale Register bietet die Möglichkeit für Politik, Behörden, Anlagen- und Netzbetreibern, sowie der interessierten Öffentlichkeit,  sich über die aktuelle Strom- und Gasversorgung zu informieren. Vertrauliche Daten und Daten von natürlichen Personen sind allerdings nicht öffentlich einsehbar. Unter der Internetadresse www.marktstammdatenregister.de ist das Marktstammdatenregister erreichbar. Hier finden Sie auch eine Liste der wichtigsten Fragen und Antworten zum Register.

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