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Strompreis steigt – was tun?

Geld sparen durch Wechsel zu einem günstigen Stromversorger

Geld sparen durch Wechsel zu einem günstigen Stromversorger, Foto: © Thorben Wengert / PIXELIO

Zum Jahresbeginn 2013 haben 550 Energieversorger wieder steigende Preise für Strom angekündigt. Im Schnitt betragen die Erhöhungen rund 12 Prozent. Die steigende EEG-Umlage für Ökostrom, steigende Netznutzungsgebühren, Entlastungen für Großunternehmen, Sonderabgaben für den Ausbau der Offshore-Windkraft und die höhere anteilige Mehrwertsteuer sind die Gründe für den Preisanstieg. Die beste Möglichkeit seine Ausgaben für Strom zu senken ist, die Preise der Anbieter zu vergleichen und seinen Versorger zu wechseln. Familien, die noch in der Grundversorgung des regionalen Anbieters sind, können bei einem angenommenen Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden Strom, durchschnittlich 338 Euro sparen, ermittelte das Vergleichsportal Check24 ⓘ. Ein Wechsel des Stromversorgers ist sehr einfach:

  • Nummer des Stromzählers und den Stromverbrauch des letzten Jahres ermitteln. Beides finden Sie in der letzten Jahresabrechnung Ihres Energielieferanten
  • Vergleichsrechnung auf den Vergleichsportalen von Verivox oder Check24 ⓘ durchführen
  • Passendes Angebot auswählen, Zählernummer und persönliche Daten eintragen, Antragsformular per Internet abschicken.

Beachten müssen Sie nur die Kündigungsfristen für Ihren aktuellen Vertrag. Wenn Sie

  • noch nie den Stromversorger gewechselt haben, befinden Sie sich noch in der teuren Grundversorgung. Dann können Sie zum Ersten des übernächsten Monats kündigen. Beispiel: Bei Kündigung am 4. Dezember können Sie ab dem 1. Februar aus dem neuen Vertrag Strom beziehen.
  • schon einen Vertrag haben, müssen Sie die Laufzeit des aktuellen Vertrags berücksichtigen.

Tipps für einen verbraucherfreundlichen Stromtarif

Ein verbraucherfreundlicher Stromtarif weist folgende Merkmale auf:

  • Monatliche Abschlagszahlung. Bei jährlicher Vorauszahlung könnte eine Insolvenz des Stromlieferanten zum Verlust der Vorauszahlung führen.
  • Kurze Kündigungsfrist zum Ende der Vertragslaufzeit, ideal sind 4 Wochen
  • Anschlussvertrag mit kurzer Kündigungsfrist. Nach Ende der Mindestlaufzeit sollte der Anschlussvertrag jederzeit innerhalb von 4 Wochen kündbar sein
  • Preisgarantie für mindestens ein Vertragsjahr

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