Freibetrag für 2013 nicht vergessen

Soll Ihr steuerlicher Freibetrag auch ab Januar 2013 weiterhin bei der Gehaltszahlung berücksichtigt werden, müssen Sie sich beeilen und den Freibetrag rechtzeitig beim Finanzamt beantragen. Der bisherige Freibetrag wird nicht automatisch ins nächste Jahr übernommen.

Rasches Handeln beim Freibetrag sichert mehr Nettogehalt ab Januar

Rasches Handeln beim Freibetrag sichert mehr Nettogehalt ab Januar, Foto: © Thorben Wengert / PIXELIO

Viele Steuerzahler wurden im November jeden Jahres durch den Empfang der Steuerkarte für das Folgejahr daran erinnert, ihren Freibetrag beim Finanzamt zu erneuern. Nachdem aber nun die neue elektronische Datenbank Elstam (Elektronische Lohnsteuer Abzugsmerkmale) zum Einsatz kommt, wird keine Lohnsteuerkarte in Papierform mehr ausgegeben. Die für die Gehaltsabrechnung notwendigen Daten werden dem Arbeitgeber vom Finanzamt zur Verfügung gestellt.

Der Eintrag eines Freibetrages für anfallende Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Verluste aus Vermietung und Verpachtung führt zum Abzug von weniger Lohnsteuer und erhöht somit Ihr Nettogehalt. Wenn sich keine persönlichen Daten zum Vorjahr ändern, ist ein einfacher Antrag auf Lohnsteuerermäßigung ausreichend. Die Formulare sind im Internet bei der Bundesfinanzverwaltung oder bei den Dienststellen der Finanzämter erhältlich.

Anzeige ⓘ
Anzeige ⓘ