Betreuungsgeld beschlossen

Das Betreuungsgeld wurde nach monatelangen Diskussionen nun vom Bundestag am 9. November 2012 beschlossen. Es soll an Eltern gezahlt werden, die keine staatlich geförderte Betreuung für Ihr Kind beanspruchen. Dazu zählt zum Beispiel eine öffentlich bezuschusste Kindertagesstätte.

Bessere Unterstützung für Eltern durch das Betreuungsgeld

Bessere Unterstützung für Eltern durch das Betreuungsgeld, Foto: © Gebhart Gruber / PIXELIO

Ab August 2013 soll das Betreuungsgeld für Kinder zwischen ein und drei Jahren gezahlt werden. Das Kind muss nach dem 31. Juli 2012 geboren worden sein. Im Jahr 2013 erhalten die Eltern monatlich 100 Euro, ab August 2014 werden dann 150 Euro Betreuungsgeld gezahlt.

Geplant ist alternativ, dass das Betreuungsgeld zur privaten Altersvorsorge verwendet oder für die Ausbildung des Kindes (sog. Bildungssparvertrag) angelegt wird. Dafür soll es einen Bonus in Höhe von 15 Euro geben.

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