Die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit einem Dieselpartikelfilter wird nun wieder staatlich gefördert. Der Zuschuss für den Einbau eines Dieselpartikelfilter beträgt einmalig 330,00 Euro pro Fahrzeug. Es können Nachrüstungen gefördert werden, die zwischen dem 1. Januar 2012 und dem 31. Dezember 2012 erfolgen.
Die Zahlung für den Einbau des Dieselpartikelfilter ist allerdings davon abhängig, dass die 30 Mio. Euro im Fördertopf noch nicht verbraucht sind. Der Antrag ist nach der Nachrüstung des Fahrzeuges und der Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) elektronisch zu stellen. Die Formulare und die genauen Fördervoraussetzungen sind auf der Webseite der BAFA zu finden.
Ablauf der Bezuschussung
Die Bezuschussung erfolgt in 6 Schritten:
- Dieselpartikelfilter in einer Werkstatt einbauen lassen, diese bescheinigt den Einbau
- Bei der Zulassungsbehörde die Partikelminderungsstufe in die Zulassungspapiere (Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I) eintragen lassen
- Elektronisches Antragsformular der BAFA online ausfüllen und senden
- Ausgefülltes Antragsformular ausdrucken und unterschreiben
- Antragsformular mit Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) per Post an das BAFA senden; Unternehmer fügen noch die De-minimis-Erklärung bei
- Das BAFA überweist den Zuschuss für den Dieselpartikelfilter