Elterngeld-Änderungen ab 2013

Mehr Elterngeld durch geschickte Wahl der Steuerklasse

Mehr Elterngeld durch geschickte Wahl der Steuerklasse, Foto: © Andreas Morlok / PIXELIO

Beim Elterngeld wird die Einkommensermittlung durch das Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs seit Jahresbeginn 2013 vereinfacht. Das Elterngeld für Kinder, die ab 2013 geboren werden, wird nun durch eine pauschale Ermittlung der Abzüge errechnet.  

Berechnung der Sozialabgaben

Aus dem durchschnittlichen Bruttoeinkommen der letzten zwölf Monate vor Geburt des Kindes, werden pauschal 21 Prozent für die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Bisher wurden die tatsächlichen Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt. 

Berechnung der Steuern

Bei Angestellten und Selbständigen werden die Abzüge für Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag anhand des steuerlichen Berechnungsschemas ermittelt. Ein individueller Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte, z. B. für erhöhte Fahrtkosten, wirkt sich aber nun nicht mehr auf die Berechnung des Elterngeldes aus. Die Berechnungsgrundlage für das Kindergeld bei Angestellten ist das steuerpflichtige Bruttoeinkommen, bei Selbständigen der Steuerbescheid des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums vor der Geburt des Kindes.  

Tipp: Elterngeld erhöhen

Das Elterngeld kann um mehrere hundert Euro erhöht werden, wenn die steuerlichen Abgaben gesenkt werden können. Dies ist bei beschäftigten Ehepaaren möglich, wenn der Elternteil in die steuerlich attraktivere Steuerklasse III wechselt, der den Großteil der Elternzeit nimmt.   Der Wechsel muss nun mindestens sieben Monate vor der Geburt erfolgt sein, bisher waren es fünf Monate. Die Zeit des Mutterschutzes vor der Geburt, in der Regel 6 Wochen, wird nicht berücksichtigt. Dies bedeutet für Mütter, dass diese bereits 9 Monate vor der Geburt in der günstigeren Steuerklasse sein müssen.   Der Steuerklassenwechsel muss aber sorgfältig überlegt werden, da der andere Ehepartner dann die Steuerklasse V erhält, bei der durch höhere Abzüge weniger Nettoeinkommen zur Verfügung steht. Der Wechsel der Steuerklasse kann beim Finanzamt beantragt werden.  Das Elterngeld können Sie mit dem Elterngeldrechner des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend berechnen.

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