Freistellungsauftrag schnellstens im neuen Jahr prüfen

Ein gute Aufteilung der Freistellungsaufträge bei Ihren Geldinstituten bringt Geld, Foto: © Rainer Sturm / pixelio.de

Ein gute Aufteilung der Freistellungsaufträge bei Ihren Geldinstituten bringt Geld, Foto: © Rainer Sturm / pixelio.de

Der Jahresbeginn ist eine gute Möglichkeit um Ihren Freistellungsauftrag für Kapitalerträge zu prüfen. Durch eine geschickte Aufteilung haben Sie während des Jahres den einen oder anderen Euro mehr in der Tasche. Eine gute Verteilung der Freibeträge verhindert, dass Banken, Sparkassen, Bausparkassen und Fondsgesellschaften zu viele Steuern von Ihren Kapitalerträgen einbehalten. 

Bevor die ersten Zins- und Dividendenzahlungen im neuen Jahr beginnen, können Sie noch vorab reagieren und einen passenden Freistellungsauftrag bei Ihrem Kreditinstitut stellen. Wenn bereits Kapitalertragsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag von Ihren Erträgen abgezogen wurden, können Sie zu viel bezahlte Steuern erst im nächsten Jahr über die Steuererklärung zurück erhalten. 

Wie funktioniert ein Freistellungsauftrag

Kapitalerträge sind steuerpflichtig und unterliegen der Kapitalertragsteuer. Jedoch hat jeder Sparer ein Freibetrag in Höhe von 801 Euro für Kapitalerträge. Der Freibetrag setzt sich aus dem Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 750 Euro und einer Werbungskostenpauschale in Höhe von 51 Euro zusammen. Ehepaare und eingetragene Lebenspartnern erhalten den doppelten Freibetrag in Höhe von 1.602 Euro. 

Mit einem Freistellungsauftrag können Sie nun Ihr Geldinstitut anweisen, von Ihren Kapitalerträgen erst dann Steuern abzuziehen, wenn die Freibeträge überstiegen werden. Den Freibetrag können Sie mit mehreren Freistellungsaufträgen auf verschiedene Kreditinstitute aufteilen. Allerdings darf die Summe der gemeldeten Freibeträge in den einzelnen Freistellungsaufträgen nicht den Freibetrag in Höhe von 801/1.602 Euro übersteigen. Es ist sinnvoll, vorher zu überlegen, welche Erträge bei den einzelnen Geldinstituten entstehen, bevor Sie die Freistellungsaufträge erteilen. Die Freibeträge können jederzeit neu verteilt werden, sofern diese noch nicht zur Freistellung von Kapitalerträgen durch die Bank berücksichtigt wurde. 

Im Freistellungsauftrag müssen bestimmte Angaben enthalten sein, deshalb sollten Sie die Formulare Ihrer Bank für die Beauftragung verwenden. Die Formulare können Sie entweder von der Homepage des Geldinstituts herunterladen oder in der Filiale ausfüllen. Der Freibetrag kann unbefristet oder auch befristet für einen bestimmten Zeitraum gestellt werden.

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