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Gesetzliche Pflegeversicherung reicht nicht

Für Hilfe auch im Pflegefall vorsorgen

Für Hilfe auch im Pflegefall vorsorgen, Foto: © Gerd Altmann / pixelio.de

Immer mehr Menschen in Deutschland wird bewusst, dass die gesetzliche Pflegeversicherung bei Eintritt eines Pflegefalls nicht ausreicht. Die Leistungen dieser Pflichtversicherung decken nur einen Teil der anfallenden Kosten. Durch den Abschluss einer freiwilligen Zusatzversicherung für Pflegetagegeld, kann die finanzielle Lücke gemildert bzw. geschlossen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit einer staatlichen Förderung der freiwilligen Pflegetagegeldversicherung.

Tritt ein Pflegefall ein, wird die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung durch die Einstufung des Betroffenen durch einen Gutachter in eine Pflegestufe festgelegt. Je mehr Hilfe benötigt wird, desto höher erfolgt die Einstufung in eine Pflegestufe. Für die Höhe der Leistung innerhalb der Pflegestufe wird unterschieden, wer die Pflegeleistung erbringt und ob eine eingeschränkte Alltagskompetenz (Demenz) vorliegt:

  • Pflegegeld wird an den Betroffenen bezahlt, der keinen ambulanten Pflegedienst nutzt
  • Pflegesachleistung wird direkt von der Pflegekasse mit einem ambulanten Pflegedienst abgerechnet
  • Pflege im Heim 
Leistungen der Pflegekasse
Leistung Pflegestufe 0 Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3
Pflegegeld ohne Demenz 235 € 440 € 700 €
mit Demenz 120 € 305 € 525 € 700 €
Pflegesachleistungen ohne Demenz 450 € 1.100 € 1.550 €
mit Demenz 225 € 665 € 1.250 € 1.550 €
Pflege im Heim 1.023 € 1.279 € 1.550 €

Deckungslücke

Die Kosten für die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst oder die Pflege im Heim, sind jedoch höher, als die Leistungen der Pflegekasse. Die Zeitschrift Finanztest hat in der Ausgabe 5/2013 die Deckungslücken nur für die Pflegekosten (ohne Demenz) ohne Unterkunft und Verpflegung ermittelt.

Übersicht der Deckungslücke je Pflegestufe
Art der Pflege Pflegestufe Pflege-

kosten

Leistung

Pflegevers.

Deckungs-

lücke

Zuhause durch Pflegekräfte Pflegestufe 1 980 € 450 € 530 €
Pflegestufe 2 2.370 € 1.100 € 1.270 €
Pflegestufe 3 3.870 € 1.550 € 2.320 €
Pflege im Heim Pflegestufe 1 1.763 € 1.023 € 740 €
Pflegestufe 2 2.239 € 1.279 € 960 €
Pflegestufe 3 2.810 € 1.550 € 1.260 €

Reichen die Zahlungen der Pflegekasse nicht aus, werden fehlende Beträge durch Rente, Sparguthaben und Vermögen des Betroffenen ausgeglichen. Danach springt das Sozialamt für den Restbetrag ein, das jedoch die bezahlten Beträge als Unterhalt von den Kindern des Pflegebedürftigen einfordert.

Private Vorsorge

Zur Deckung der Lücke im Pflegefall bieten die Versicherungen Pflegetagegeldversicherungen an. Wird der Kunde in eine Pflegestufe eingestuft, zahlt die Pflegetagegeldversicherung den vereinbarten Betrag.   Bei den Tarifen wird zwischen einer Pflegetagegeldversicherung mit (Pflege-Bahr) und ohne staatlicher Förderung unterschieden, teilweise gibt es auch schon kombinierte Angebote.

Eine Zulage wird vom Staat gezahlt, wenn der Tarif den staatlichen Vorgaben entspricht. Für diese Pflegetagegeldversichrungen zahlt der Staat seit 2013 pro Monat 5 € Zulage. Allerdings empfiehlt die Zeitschrift Finanztest keine staatlich geförderte Pflegetagegeldversicherung, da Versicherer keine Kunden ablehnen oder Risikozuschläge erheben dürfen. Auf Grund des höheren Risikos sind die Leistungen trotz Förderung schlechter, als bei einer Pflegetagegeldversicherung ohne staatliche Förderung.

Tipp

Achten Sie bei den Versicherungsbedingungen einer Pflegetagegeldversicherung darauf,

  • ob Zahlungen bei Demenz erfolgen
  • ob im Leistungsfall die Zahlung des Versicherungsbeitrags entfällt
  • ob Versicherungsbeiträge und Leistungen dynamisch erhöht werden
  • wie lange eine Wartezeit für Versicherungsleistungen besteht.

Bei Interesse an einer Pflegetagegeldversicherung können Sie sich mit dem folgenden Formular eine erste Vergleichsrechnung erstellen lassen.

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