IBAN wird Pflicht – Kontonummer auf Überweisung künftig ungültig

Privatpersonen müssen sich ab dem 1. Februar 2016 nun endgültig an die IBAN gewöhnen. An diesem Datum läuft die Übergangsfrist für die Eintragung der Kontonummer bei Überweisungen und Lastschriften aus. Dann muss zwingend die IBAN verwendet werden. Bisher konnten Verbraucher noch die Kontonummer eintragen, da diese von den Kreditinstituten automatisch in die IBAN umgewandelt wurde. Überweisungen und Lastschriften mit der normalen Kontonummer werden dann von Banken und Sparkassen nicht mehr angenommen. Stattdessen darf nur noch die internationale Bankkontonummer IBAN (International Bank Account Number) verwendet werden. Die bisherige Bankleitzahl und Kontonummer wird auf Grund der Umstellung auf den einheitlichen Zahlungsverkehr im Euroraum (SEPA) durch die IBAN ersetzt. Der SEPA-Raum umfasst 34 Länder, inklusive der 28 EU-Staaten.

Aufbau der IBAN

Die IBAN eines deutschen Kontos besteht aus 22 Stellen. Sie beginnt mit dem Länderkennzeichen DE (für Deutschland), danach folgt eine zweistelligen Prüfziffer zum Schutz vor Tippfehlern, anschließend kommt die 8-stellige Bankleitzahl und am Ende steht die 10-stellige Kontonummer. Falls die Kontonummer weniger als 10 Stellen hat, wird sie vorne mit Nullen ergänzt. Als Merkhilfe empfiehlt sich, die IBAN in Vierer-Blöcke zu unterteilen: DE + zweistellige Prüfziffer, dann zwei Viererblöcke mit der Bankleitzahl, zwei Viererblöcke und ein Zweierblock für die Kontonummer.  

IBAN ermitteln

Die IBAN für Ihr Konto finden Sie auf dem Kontoauszug oder auf neueren Bankkarten. Alternativ können Sie auch einen sogenannten IBAN-Rechner im Internet nutzen, den viele Banken und Unternehmen anbieten, z. B. IBAN-Rechner

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