Das Jahr 2013 bringt wieder wichtige Änderungen für Familien, mit denen sie Geld sparen können. Steuerlichen Entlastungen stehen aber auch steigenden Ausgaben in anderen Bereichen gegenüber. Zusätzlich gibt es Änderungen beim Elterngeld, das Betreuungsgeld und der Anspruch auf einen Betreuungsplatz kommen endlich ab August. Die wichtigsten Änderungen für Familien zum Jahreswechsel 2013 im Einzelnen:
- Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt von 19,6 auf 18,9 Prozent. Für einen Durchschnittsverdiener mit 2.600 Euro brutto im Monat, werden nun etwa neun Euro weniger vom Gehalt abgezogen.
- Für die Pflegeversicherung steigt der Beitragssatz ab Januar von 1,95 Prozent auf 2,05 Prozent. Kinderlose müssen nun 2,3 Prozent bezahlen.
- Minijobber können ab Januar 450 statt 400 Euro steuerfrei verdienen.
- Der steuerliche Grundfreibetrag wird um 126 auf 8.130 Euro im Jahr angehoben. Dadurch wird etwas weniger Lohnsteuer vom Gehalt abgezogen.
- Das Betreuungsgeld startet im August 2013 mit 100 Euro monatlich für Eltern von ein- und zweijährigen Kindern, die keine staatlich geförderte Betreuung für Ihr Kind beanspruchen.
- Eltern mit einem Kind unter drei Jahren, haben ab dem 1. August 2013 einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kita oder bei einer Tagesmutter. Wenn die Kommune keinen Platz zur Verfügung stellt, kann dieser eingeklagt werden.
- Die Elterngeld-Berechnung für ab Januar Neugeborene ändert sich. Vom durchschnittlichen Bruttoverdienst der vergangenen zwölf Monate werden nun pauschal 21 Prozent abgezogen. Die meisten Eltern erhalten dadurch weniger Elterngeld als mit der bisherigen Regelung, bei der die tatsächlichen Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt wurden. Anzeige ⓘ
- Der Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger wird angehoben. Ein Single erhält nun 8 Euro mehr, dies sind insgesamt 382 Euro monatlich. Ehepaare erhalten künftig 345 Euro, Kinder bis sechs Jahre 224 Euro, Kinder von 7 bis 14 Jahren 255 Euro und Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren erhalten 289 Euro.
- Zum Jahresbeginn erhöht die Deutsche Post das Porto. Der Standardbrief kostet dann 0,58 Euro statt 0,55 Euro. Auch der Maxibrief wird teurer, er kostet nun 2,40 Euro statt 2,20 Euro.
- Die 10 Euro Praxisgebühr pro Quartal für den Arztbesuch fallen komplett weg.
- Aus der Rundfunkgebühr wird ab Januar der Rundfunkbeitrag, der unabhängig von der Anzahl der vorhandenen Geräte pro Haushalt erhoben wird. Der Rundfunkbeitrag beträgt monatlich 17,98 Euro. Davon profitieren Wohngemeinschaften und auch Familien, bei denen die Großeltern im Hause wohnen, oder Familien, die Kinder mit eigenen Einkommen im Haushalt haben.