Mehr als 30 gesetzliche Krankenkassen haben zu Beginn des Jahres 2021 die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung angehoben. Sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind, bedeutet dies, dass Ihnen mehr Geld für Sozialbeiträge vom Bruttogehalt abgezogen wird. Wenn Sie zu einer günstigen Krankenkasse wechseln, können Sie und Ihr Arbeitgeber beim Zusatzbeitrag sparen. Erfahren Sie hier, was Sie zum Krankenkassenwechsel Wissen müssen.
Der allgemeine Beitragssatz ist gesetzlich festgelegt und ist für alle gesetzlichen Krankenkassen gleich. Er beträgt aktuell 14,6 %. Zusätzlich kann die Krankenkasse bei Bedarf einen individuellen Zusatzbeitrag festlegen, wenn die Einnahmen die Ausgaben nicht decken. Zusammen ergeben beide Beitragssätze den kassenindividuellen Beitragssatz, der vom Bruttoeinkommen abgezogen wird. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Beitragssätze vergleichen
Mit der Wahl einer gesetzlichen Krankenkasse, die einen niedrigen individuellen Beitragssatz fordert, können Sie monatlich Geld sparen. Eine schlechtere medizinische Versorgung müssen Sie bei einer günstigen Krankenkasse nicht fürchten. Da die gesetzlichen Krankenkassen über einen gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskatalog verfügen, werden alle medizinisch notwendigen Leistungen bezahlt. Unterschiede kann es aber bei den zusätzlichen Leistungen geben. Dies sind beispielsweise Zuschüsse zu Gesundheitskursen, Alternativmedizin, Reiseimpfungen oder professionelle Zahnreinigung. Neben einem günstigen Zusatzbeitrag sollten Sie auch die freiwilligen Zusatzleistungen bei der Kassenwahl berücksichtigen, auf die Sie Wert legen. Einen Beitragsvergleich der gesetzlichen Krankenkassen können Sie hier durchführen:ⓘ
Wie funktioniert der Krankenkassenwechsel
Der Krankenkassenwechsel ist seit Jahresbeginn 2021 leichter geworden. Nun reicht es aus, wenn der Mitgliedsantrag bei der neuen Krankenkasse gestellt wird. Diese übermittelt dann in einem elektronischen Verfahren die Kündigung an die bisherige Krankenkasse. Dabei wird auch der Wechseltermin geklärt, ab dem man Mitglied bei der neuen Krankenkasse wird. Bisher galt bis Ende 2020, dass Wechselwillige selbst bei Ihrer Krankenkasse kündigen und dann die zugesendete Kündigungsbestätigung bei der neuen Krankenkasse nachreichen mussten.
Zusätzlich wurde ab 2021 die Bindungsfrist an eine gesetzliche Krankenkasse im Regelfall von achtzehn auf zwölf Monate gesenkt. Sind Sie also unzufrieden mit Ihrer Krankenkasse, können Sie regulär nach 12 Monaten Mitglied bei einer anderen Krankenkasse werden. Wenn der Zusatzbeitrag von der eigenen Krankenkasse erhöht wird, besteht weiterhin ein Sonderkündigungsrecht. Auch bei einem Wechsel des Arbeitgebers können Sie sofort die Krankenkasse wechseln. Dies muss innerhalb der ersten 14 Tage nach Beschäftigungsbeginn erfolgen. Eine weitere Möglichkeit innerhalb der ersten zwölf Monate zu wechseln besteht, wenn Sie bisher pflichtversichert waren und nun mehr verdienen, dann können Sie sich freiwillig bei einer anderen Krankenkasse versichern.
Der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse ist ohne Risiko, da jede in Ihrem Bundesland geöffnete gesetzliche Krankenkasse verpflichtet ist, Sie anzunehmen, trotz laufenden Behandlungen. Hierüber sollte die neue Kasse jedoch informiert werden. Haben Sie Hilfsmittel, wie z. B. einen Rollstuhl, von der Krankenkasse erhalten, müssen Sie diese zurückgeben.