Lohnsteuerkarte ab 2011

Arbeitnehmer haben für 2011 erstmals keine neue Lohnsteuerkarte erhalten, da die Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren im Jahr 2012 ersetzt wird. Bis dahin gelten die Daten der Lohnsteuerkarte von 2010 weiterhin im Jahr 2011. Auch ein eingetragener Freibetrag gilt weiter.

Eine Lohnsteuerkarte gibt es ab 2011 nicht mehr

Eine Lohnsteuerkarte gibt es ab 2011 nicht mehr. Foto: © Uwe Steinbrich / PIXELIO

Änderungen der Lohnsteuerkarte führt nun seit 1. Januar 2011 nur noch das Finanzamt durch. Bisher wurden Änderungen der Lohnsteuerklasse und die Eintragung von Kinderfreibeträgen durch das Einwohnermeldeamt erledigt. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers, händigen Sie dem neuen Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte aus dem Jahr 2010 aus. Arbeitnehmer ohne Lohnsteuerkarte 2010 erhalten für einen neuen Arbeitgeber vom Finanzamt eine Ersatzbescheinigung. Berufsanfänger benötigen nur unter bestimmten Bedingungen eine Ersatzbescheinigung, in der Regel reicht die Angabe der steuerlich relevanten Merkmale beim Arbeitgeber.

Fällt der auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragene Freibetrag im Jahr 2011 geringer aus, weil z. B. Fahrtkosten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte wegfallen,  sollte der Freibetrag vermindert werden. Ansonsten kann es bei der Einkommensteuerveranlagung 2011 zu hohen Nachzahlungen kommen.

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