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Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sparen

Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt seit Beginn des Jahres 2015 bei 14,6 Prozent vom Bruttoeinkommen. Dieser wird von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte getragen. Neu ist ab diesen Jahr, dass jede gesetzliche Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag festlegen kann, wenn die Beitragseinnahmen nicht ausreichen. Diesen Zusatzbeitrag zahlt nur der Arbeitnehmer alleine, der Arbeitgeber muss nichts hinzu zahlen.

Krankenkassenvergleich spart Geld

Durch die Wahl einer günstigen Krankenkasse können Sie rund 400 € im Jahr Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sparen (ausgehend von der Beitragsbemessungsgrenze 4.125€ pro Monat). Da die Grundleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung gleich sind, müssen Sie keine schlechtere Versorgung befürchten. Es gibt lediglich Unterschiede in den freiwilligen Zusatzleistungen einer Krankenkasse. Dies sind beispielsweise Naturheilverfahren, Zahnreinigungen oder Bonusprogramme. Auch die Anzahl der Geschäftsstellen ist ein wesentliches Unterschiedskriterium. Wenn Sie einen Krankenkassenvergleich durchführen, sollten Sie nicht nur auf einen niedrigen Zusatzbeitrag achten, sondern auch auf Zusatzleistungen, die für Sie wichtig sind. Über die folgenden Link können Sie einen Krankenkassenvergleich für die gesetzliche Krankenversicherung durchführen:ⓘ Hier gesetzliche Krankenkassen vergleichen 

Wechselbedingungen

Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung ist möglich, wenn Sie mindestens 18 Monate Mitglied der Krankenkasse waren. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Zusätzlich haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag ankündigt. Nach Eingang Ihrer Kündigung erhalten Sie von Ihrer bisherigen Krankenkasse innerhalb von zwei Wochen eine Kündigungsbestätigung. Diese geben Sie dann mit dem Mitgliedsantrag bei der neuen Krankenkasse ab. Wenn Sie bisher gesetzlich krankenversichert waren, darf die neue Krankenkasse Sie nicht ablehnen. Ihre neue Krankenkasse sendet Ihnen dann eine Mitgliedsbescheinigung. Diese geben Sie Ihrem Arbeitgeber, der dann monatlich den Krankenversicherungsbeitrag an die neue Krankenkasse überweist.

Bitte beachten Sie: Es steht ein aktuellerer Artikel für Sie zur Verfügung: Krankenkasse wechseln – was Sie Wissen müssen

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