Bildungspaket – was steckt drin?

Zusätzliche Sportmöglichkeiten durch das Bildungspaket

Zusätzliche Sportmöglichkeiten durch das Bildungspaket, Foto: © Dieter Schütz / pixelio.de

Das Bildungspaket soll bedürftigen Kindern die Teilnahme am Gemeinschaftsleben ermöglichen und damit auch bessere Lebens- und Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Das Bildungspaket ist für Kinder gedacht, deren Eltern Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten. Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Zuschüsse für Kultur, Sport und Freizeit werden nur bis zum Alter von  18 Jahren bezahlt. 

Bildungspaket-Leistungen

Bezuschusst werden unter anderem

  • Mittagessen in Kita, Hort und Schule
  • Beförderungskosten zu einer weiterführenden Schule
  • Schulbedarf wie Hefte, Stifte oder Schulranzen
  • Lernförderung
  • Schulausflüge
  • Beiträge für Kultur-, Sport- oder Musikverein

Das Bildungspaket stellt jedem Kind jährlich folgende Beträge zur Verfügung:

  • 100 Euro für Schulbedarf, davon 70 Euro im August und 30 Euro im Februar des Schuljahres
  • 10 Euro monatlich für Sport, Kultur und Freizeit
  • einen Zuschuss für warme Mahlzeit in Schulkantine, Hort oder Kita. Dazu ist ein Eigenanteil von 1 Euro pro Tag zu leisten
  • die tatsächlichen Kosten für den Tagesausflug von Schule oder Kita
  • die ortsüblichen Preise für Lernförderung, wenn Lernziel oder die Versetzung gefährdet ist
  • Beförderungskosten in voller Höhe, wenn die Fahrkarte für andere Fahrten verwendet werden kann, wird nur ein Zuschuss gezahlt

Beantragung

Leistungen aus dem Bildungspaket müssen beantragt werden! Nachdem das sogenannte Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket am 29. März 2011 verkündet wurde, können die Leistungen noch rückwirkend für die Zeit ab Januar 2011 beantragt werden. Für die rückwirkende Beantragung läuft die Frist am 30. Juni 2011 ab.

Ansprechpartner  für Zahlungen aus dem Bildungspaket sind

  • die Jobcenter  für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
  • Kreise und kreisfreie Städte für Empfänger von Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag

Dort müssen auch die Anträge gestellt werden.

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