Geld zurück für den Wasseranschluss

Für den Wasseranschluss können Bauherren teilweise die Mehrwertsteuer zurückfordern. Der Europäische Gerichtshof und der Bundesfinanzhof (Az: V R 61/03 und V R 27/06) haben entschieden, dass für den Wasseranschluss nur der verminderte Steuersatz in Höhe von 7% berechnet werden darf. Das Urteil des Bundesfinanzhofes betrifft Anschlüsse, die zwischen August 2000 und Ende 2008 installiert wurden.

Ab dem Jahr 2007 wurden 19% Mehrwertsteuer berechnet, zuvor 16%. Die Differenz kann vom zuständigen Wasserversorger zurückgefordert werden. Das Bundesfinanzministerium hat seine Beamten in der Verwaltungsanweisung (IV B 8 – S 7100/07/10024) aufgefordert, die Differenz den Wasserversorgern gutzuschreiben.

Nun kann der Bauherr vom Wasserversorger unter Bezug auf die Verwaltungsanweisung Geld zurückfordern.

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