Mehr Elterngeld durch Steuerklassenwechsel erhalten

Vor der Geburt eines Kindes dürfen die Eheleute die Steuerklasse ändern, damit ein höheres Elterngeld nach der Geburt ausbezahlt wird. Dies hat nun das Bundessozialgericht nach zweijährigem Rechtsstreit entschieden (Az. B 10 EG 3/08 R und B 10 EG 4/08 R).

Werdende Mütter sollten vor der Geburt von den Steuerklassen IV und V in die günstigere Steuerklasse III wechseln. Dadurch steigt der Nettolohn, der für die Berechnung des Elterngeldes ausschlaggebend ist. Vom Arbeitslohn behält der Arbeitgeber weniger Steuern ein, der Nettolohn steigt.

Bisher wurde der Steuerklassenwechsel von den Elterngeldstellen als Rechtsmissbrauch ausgelegt. Eltern, die bisher trotz Steuerklassenwechsel zu wenig Elterngeld erhielten, können auf eine Nachzahlung hoffen. Um die Nachzahlung zu erhalten, müssen diese die Elterngeldstelle anschreiben und um Überprüfung des Bescheids nach Paragraf 44 Sozialgesetzbuch X beantragen.

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