Mehr Sicherheit für Spareinlagen – Gesetzliche Einlagensicherung

Spareinlagen sind seit Juli 2009 nun bis zu 50.000 Euro ohne Eigenbeteiligung in der Europäischen Union garantiert. In Deutschland war die gesetzliche Sicherung bisher auf 90 Prozent der Einlage und bis maximal 20.000 Euro begrenzt. Zukünftig soll die Mindestsicherung für Spareinlagen bis zum 31. Oktober 2010 auf 100.000 Euro angehoben werden.

Die Sicherheit der Spareinlagen wurden erhöht

Die Sicherheit der Spareinlagen wurden erhöht, Foto: © Claudia Hautumm / PIXELIO

Neben der gesetzlichen Garantie gibt es noch den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken, der für Spareinlagen der Kunden haftet. Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken haben jeweils eigene Sicherungssysteme für Kundeneinlagen.

 

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