Rechtsschutzversicherung von der Steuer absetzen

Setzen Sie die Rechtsschutzversicherung teilweise als Werbungskosten von der Steuer ab

Setzen Sie die Rechtsschutzversicherung teilweise als Werbungskosten von der Steuer ab, Foto: © Dieter Schütz / PIXELIO

Die Versicherungs­prämie für die Rechts­schutz­versicherung kann teilweise von der Steuer abgesetzt werden. Arbeitnehmer können den Anteil für den Berufsrechtsschutz als Werbungskosten für Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit geltend machen. 

Da in der Familien-Rechtsschutzversicherung häufig Familien-, Verkehrs- und Berufsrechtsschutz kombiniert sind, muss der Anteil für den Berufsrechtsschutz ermittelt werden. Der Anteil für den Berufsrechtsschutz kann meistens der Versicherungspolice entnommen werden. Fehlt diese Angabe, werden üblicherweise 35% beruflicher Anteil von den Finanzämtern anerkannt. Sollte der Sachbearbeiter dies nicht anerkennen, muss eine Bescheinigung bei der Versicherungsgesellschaft angefordert werden.

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