
Setzen Sie die Rechtsschutzversicherung teilweise als Werbungskosten von der Steuer ab, Foto: © Dieter Schütz / PIXELIO
Die Versicherungsprämie für die Rechtsschutzversicherung kann teilweise von der Steuer abgesetzt werden. Arbeitnehmer können den Anteil für den Berufsrechtsschutz als Werbungskosten für Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit geltend machen.
Da in der Familien-Rechtsschutzversicherung häufig Familien-, Verkehrs- und Berufsrechtsschutz kombiniert sind, muss der Anteil für den Berufsrechtsschutz ermittelt werden. Der Anteil für den Berufsrechtsschutz kann meistens der Versicherungspolice entnommen werden. Fehlt diese Angabe, werden üblicherweise 35% beruflicher Anteil von den Finanzämtern anerkannt. Sollte der Sachbearbeiter dies nicht anerkennen, muss eine Bescheinigung bei der Versicherungsgesellschaft angefordert werden.