Jede Privatperson kann seit dem 1. April 2010 einmal jährlich kostenlos bei der Schufa und anderen Auskunfteien seine gespeicherten Daten abfragen. Dieses neue Auskunftsrecht zu Bonitätsbewertungen regelt, dass Unternehmen, die Informationen zu Zahlungsfähigkeit von Privatpersonen sammeln und verkaufen, über die Bildung von Scorewerten informieren müssen. Die Informationen müssen einzelfallbezogen, nachvollziehbar und in allgemein verständlicher Form gehalten sein. Beispielsweise verwenden Kreditinstitute, Mobilfunkanbieter, Möbelhäuser und Online-Händlern den Scorewert zur Entscheidung, ob ein Vertrag mit dem Verbraucher geschlossen wird. Scorewerte, die auf fehlerhaften Daten basieren, können den Verbraucher in Schwierigkeiten bringen. Fehlerhafte Einträge können nun mit der kostenlosen Auskunft vom Verbraucher erkannt und der Auskunftei zur Korrektur vorgelegt werden.
Unternehmen müssen nun auch kostenlos informieren, wenn ein Vertrag aufgrund eines Scorewertes abgelehnt wurde. Künftig darf ein Verbraucher auch nicht mehr über ein automatisiertes Verfahren oder aufgrund seines Wohnortes in eine bestimmte Bonitätsklasse eingestuft werden.
Ein Musterbrief der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hilft bei Einholen der Abfrage der gespeicherten Daten. Dazu bietet der vzbv eine Übersicht der wichtigsten Auskunfteien mit deren Anschrift an.